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Informationen rund um die Europawahl am 9. Juni 2024

11.03.2024 - aktualisiert am 09.04.2024 - 15:07

Informationen rund um die Europawahl am 9. Juni 2024

In der Zeit vom 06. bis 09. Juni 2024 finden in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die 10. Wahlen zum Europäischen Parlament statt, in Deutschland am 09. Juni 2024.

Wahlberechtigt für die Wahl der insgesamt 750 Abgeordneten (zzgl. Präsident/in) des Europäischen Parlaments sind rund 400 Millionen Wahlberechtigte. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für die Dauer von 5 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.

Als einwohnerstärkster Mitgliedsstaat werden in Deutschland insgesamt 96 Abgeordnete gewählt.

pdfEuropawahl in leichter Sprache 2024

Wahlhelfer:in werden - wie geht das?

Informationen zur Briefwahl

Let’s Europe

Wahlhelfer:in werden

Die Vorbereitungen für die Europawahl am 9. Juni 2024 haben begonnen. Für die Wahlen sind wir auch in diesem Jahr wieder auf die Hilfe von zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen.

Wahlhelfer:in zu werden ist einfach und die Aufgabe erfordert keinerlei Vorkenntnisse. Wer sich als Wahlhelfer:in engagiert, leistet einen wichtigen Beitrag für unsere demokratisch verfasste Gesellschaft. Deswegen bitten wir Sie: Helfen auch Sie mit!

Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt:

Ihrer Anmeldung schicken. Bitte geben Sie darin Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an. Sie können angeben, falls Sie in einem bestimmten Wahlraum eingesetzt werden möchten. Wenn Sie mit einer bestimmten anderen Person gemeinsam eingesetzt werden möchten, geben Sie bitte den Namen dieser Person an. Wir sind bemüht, Ihrem Wunsch nachzukommen. Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlhelfer:innen eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion sie eingesetzt werden.

Ihre Anmeldung ist freiwillig und gilt nur für die aktuelle Wahl. Sie gehen keine Verpflichtung für zukünftige Wahlen ein.

Die Wahlhelfer:innen kontrollieren die Wahlberechtigungen, geben die Stimmzettel aus und stellen sicher, dass die angekreuzten Stimmzettel ordnungsgemäß in die Wahlurne eingeworfen werden. Sie erläutern den Wähler:innen den Wahlvorgang, falls Fragen aufkommen. Die Wahlhelfer:innen sorgen also dafür, dass die Wahl geordnet und rechtmäßig abläuft.

Am Wahlabend sind die Wahlhelfer:innen für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. Sie sortieren und zählen die Stimmzettel und melden das Ergebnis ihres Stimmbezirks an die Zentrale im Rathaus. Nicht nur in den Wahlräumen, sondern auch bei der Auszählung der Briefwahlstimmen werden Wahlhelfer:innen gebraucht.

Wichtig: Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Voraussetzung: Um Wahlhelfer:in zu sein, müssen Sie am Wahltag selbst wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Wenn Sie Fragen haben, ist am Wahltag das Team Wahlen des Rathauses ständig für alle Wahlvorstände erreichbar.

Wahlhelferwerbevideo

Als kleines Dankeschön für Ihr Engagement wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 € gezahlt.

Als Wahlhelfer:in gehören Sie zu einem Team eines sechsköpfigen Wahlvorstandes. Die Teammitglieder sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Zum Wahlvorstand gehören:

  • eine Wahlvorsteher:in und eine Stellvertretung
  • eine Schriftführer:in und eine Stellvertretung
  • zwei Beisitzer:innen

Wenn Sie bei der Urnenwahl in einem Wahlraum eingesetzt sind: Ihr Einsatzort ist einer der Wahlräume im Stadtgebiet. Sie treffen sich mit dem Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Um 8:00 Uhr öffnen Sie den Wahlraum. Die Wahl ist um 18:00 Uhr beendet. Danach beginnt die Auszählung und am Ende verpacken sie alle Unterlagen. In der Regel erfolgt der Einsatz während der Wahlhandlung in Schichten.

Wenn Sie bei der Briefwahl eingesetzt sind: Ihr Einsatzort ist das Rathaus der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen. Der Einsatz beginnt am Wahlsonntag gegen 16:00 Uhr. Auch hier endet der Tag, wenn alle Stimmen Ihres Briefwahlbezirks ausgezählt und alle Unterlagen ordnungsgemäß verpackt sind.

Informationen zur Briefwahl

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Bei dieser Wahl können erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Aktuell läuft die Listenaufstellung der Parteien. Spätestens am 22. April wird die Bundeswahlleiterin die zugelassenen Wahlvorschläge bekanntmachen.

Das Briefwahlbüro bei uns hier in Kamen öffnet voraussichtlich am 13. Mai.

Viele hilfreiche Hintergrundinformationen, auch zu den europäischen Parteien, finden Sie auf der Sonderseite der Europäischen Union zur Wahl 2024.

 

Briefwahl

 Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, persönlich ihre Stimme abgeben möchten.

Am besten online über den Web-Wahlschein. Bitte beachten Sie: Der Web-Wahlschein steht erst frühestens ab 1. Mai zur Verfügung.

Schriftliche Briefwahlanträge können ab dem 29. April gestellt werden.

Der Web-Wahlschein kann bis zum 5. Juni um 12 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (7. Juni) bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden hier frühestens ab Anfang Mai (wenn uns die Stimmzettel vorliegen) zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.

Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich am 13.05.2024. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den genauen Öffnungszeiten in der Presse.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal II des Rathauses, 1. OG, Rathausplatz 1.

Öffnungszeiten:

montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Am letzten Freitag vor der Wahl (7. Juni) hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

 

Infos für Unionsbürger*innen

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

 

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

 

Let’s Europe

Im Zuge der Vorbereitungen auf die Europawahl im Juni beteiligt sich die Stadt Kamen gemeinsam mit weiteren Kommunen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) an der „#letseurope“-Kampagne. Als Auftakt hierzu fand beispielsweise eine Sprayaktion auf dem Rathausvorplatz statt.

Über den Instagram-Kanal @letseuroperuhr wird die Kampagne in den kommenden Monaten  die kulturelle Vielfalt Europas im Ruhrgebiet zeigen. So gibt es interaktive Mitmach-Aktionen und umfassende Informationen rund um Europa und die anstehende Europawahl. Weitere Infos hier.

Engagiere dich für Europa, weitere Infos hier.

Mach mit beim Jugendaustausch.