Berichtswesen

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Das Berichtswesen, auch Reporting genannt, umfasst das systematische Erstellen von Berichten, welche u. a. die Entscheidungsfindung der Verwaltungsleitung unterstützen. Empfänger dieser Berichte können sowohl interne Personen als auch externe Personen/Organisationen/Unternehmen sein.

Zu den regelmäßigen Berichten der Stadt Kamen zählen u. a. der Beteiligungsbericht. Zusätzlich erstellt die Stadt Kamen u. a. Prognoseberichte zur Haushaltsausführung. Darüber hinaus werden zahlreiche Ad-hoc-Berichte auf Wunsch der Verwaltungsleitung oder anderer Verwaltungseinheiten erstellt.

Controlling

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Das Controlling ist eine Funktion des Managementsystems, dessen Kernaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Aufgabenbereiche beinhaltet. Hier werden alle Informationen zusammengetragen und ausgewertet, um der Verwaltungsführung eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Rechtsprüfungen (insb. Kommunalrecht, Steuerrecht, EU-Beihilferecht), Wirtschaftlichkeitsanalysen/-berechnungen, deren Grundlage insbesondere die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung sind, das Fördermittelmanagement (z. B. KInvFöG NRW, Gute Schule 2020) und die Erstellung von Berichten. Es ist u. a. ein Oberbegriff zu den Themen „Berichtswesen“ und „Beteiligungsmanagement“.

Gesamtabschluss

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Gemäß § 116 GO NRW sind Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gesamtabschluss – d. h. einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Kommune und ihrer Beteiligungen – zu erstellen. Seit dem 01.01.2019 gibt es gem. § 116a GO NRW eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Sowohl über den Gesamtabschluss als auch über die größenabhängige Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses entscheidet der Rat der Stadt Kamen. Sofern der Rat der Stadt Kamen für eine Nichtaufstellung des Gesamtabschlusses entscheidet, ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Beide Berichte werden gegebenenfalls auf der Homepage der Stadt Kamen veröffentlicht.

Haushaltssicherung

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Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung oder bei der Bestätigung des Jahresabschlusses die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen, so wird, je nach Umfang der Inanspruchnahme, ggf. die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst (§ 75 Abs. 4 i. V. m. § 76 Gemeindeordnung NRW). Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Maßnahmen, die dies umsetzen sollen, werden darin dargestellt. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Es ermöglicht dann die Genehmigung der Haushaltssatzung bzw. des Jahresabschlusses.

Detailliertere Informationen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen werden auf der Homepage der Stadt Kamen zum Haushaltsplan und Jahresabschluss veröffentlicht.

Steuerung

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Steuerung ist eine Teilaufgabe des Controlling. Innerhalb dieser werden der Geschäftsablauf systematisch überwacht und entsprechende Berichte dazu verfasst sowie adressiert, die wichtige Aussagen über die Zielerreichung, deren Abweichungen, den Ressourcenverbrauch etc. zur erforderlichen Zeit machen. Komprimiert kann dies in einem „Cockpit“ dargestellt werden. Innerhalb der Steuerung erfolgt auch die Auswahl der Datenbasis und die der geeignetsten Methode. Je nach spezifischer Situation sind diese erneut zu überprüfen und Modelle ggf. anzupassen. Steuerung wirkt auf Störeinflüsse entweder dadurch, dass sie unterbunden oder durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden.